Die
nachfolgende Statistik zeigt in Zeile 1 die Zahl der abgeurteilten Straftäter in
Deutschland in den Jahren 1993 bis 1997. Die Zahlen sind der Kriminalstatistik des
statistischen Bundesamtes entnommen. In Zeile 2 wird die Zahl der mit legalen,
erlaubnispflichtigen Schußwaffen begangenen Straftaten in den gleichen Jahren gezeigt,
wie sie vom Bundeskriminalamt in dessen seit 1994 veröffentlichten Berichten zur Waffen-
und Sprengstoffkriminalität beziffert worden sind und bei denen es zur Sicherstellung der
waffen kam. Man kann schon bei bloßer Gegenüberstellung der absoluten Zahlen sehen, in
welch verschwindendem Maße die legalen Schußwaffen in der Kriminalität überhaupt
erscheinen. Mehr noch: Es zeigt sich ein gegenläufiger Trend. Während die Zahl der
abgeurteilten Straftäter insgesamt von 936.459 (1994) auf 960.334 (1997) um 23.875
angestiegen ist, ist im gleichen Zeitraum die Kriminalität mit legalen,
erlaubnispflichtigen Waffen (und mit Waffen überhaupt) zurückgegangen. In Prozent
ausgedrückt ging der Anteil der mit erlaubnispflichtigen, legalen Schußwaffen begangenen
Straftaten von 0,0001729 % (1994) auf 0,0001135 % (1997) zurück. Warum also wird
gelegentlich in Politik und Medien so getan, als sei eine Verschärfung des Waffenrechts
dringender nötig, denn je ? Unwissenheit ?
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