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Das neue Waffenrecht ist da.
Einige Bemerkungen zum Thema sowie die derzeit verfügbaren Gesetzes-
und Verordnungstexte gibt es hier.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Waffenrechts in Deutschland ist weitgehend abgeschlossen. Am 26.04.2002, jenem denkwürdigen und schrecklichen Tag, verabschiedete der Deutsche Bundestag die Neuregelung des Gesetzes. Am 11.07.2003 passierte dann die "Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz" die parlamentarischen Hürden.

Gleichwohl besteht zur Zeit in Deutschland hinsichtlich des Vollzugs des neuen Waffenrechts sowohl bei den Sportschützen, als auch in den Amtsstuben Verunsicherung. "Anerkannte Schießsportverbände", die das Placet des Bundesverwaltungsamts genießen, ein schießsportliches Bedürfnis für Erwerb und Besitz von Schußwaffen bescheinigen  zu können, existieren zur Zeit noch nicht. Die Verbände haben  Anträge zur Erreichung des Status "Anerkannter Schießsportverband" gestellt; die Verfahren dauern aber, nach allem, was zu vernehmen ist, noch an.

Manche Ordnungsämter, das von Erfurt zumal, fühlen sich bemüßigt, unbescholtene Bürger, die legal Schußwaffen besitzen, durch allerlei "Bedürfnisprüfungen" zu drangsalieren oder ihnen "aufzugeben", in einen Schützenverein einzutreten, wenn sie nicht Mitglied eines solchen sind. Andere wiederum sehen sich keineswegs veranlaßt, in hektischen Aktionismus zu verfallen. Es wird allerdings wohl dennoch einige Mühen und diverse Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit brauchen, bevor wieder die Routine, die Handhabungs- und Rechtssicherheit vorherrschen, die früher einmal waren.

Die derzeitige Koalition, die sich das Wort "Reform" genau so auf die Fahnen geschrieben hatte, wie jede Regierungskoalition- oder Partei vor ihr, hat damit ein ehrgeiziges und aufwendiges Projekt zuende gebracht, dessen Wirkung - wie die Wirkung so vieler Reformen zuvor - zweifelhaft ist. Die einzige Wirkung, die man ihr jetzt schon bescheinigen kann sind Verdruß, erhöhter Verwaltungsaufwand und Kosten. Ich wage an dieser Stelle die Behauptung, daß die Neuregelung kein Stück Sicherheit schaffen und kein Menschenleben retten wird. Wer glaubt, dies sei durch waffenrechtliche Regelungen zu erreichen, der schaue nach England. Wer dann immer noch glaubt, der läuft einer Schimäre hinterher.

Nach allem, was im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens geschehen ist, muß man konstatieren, daß das, was unser aller Dasein für die kommenden Jahre bestimmen wird, letztlich nicht den "Willen des Volkes", nicht den Willen des Bundestages und noch nicht einmal den Willen der zuständigen parlamentarischen Ausschüsse wiederspigelt. Vielmehr ist das Waffenrecht eine Materie, deren Inhalt und Form in ausgeprägtem Maße dem Wirken einiger weniger Personen zugeschrieben werden kann. Dies sind diejenigen, die für die Sportschützen, Jäger und Sammler in eine Vielzahl von Diskussionen und Verhandlungen auf verschiedensten politischen Ebenen gegangen sind. Es sind wohl vor allem diejenigen, die Verhandlungen auf höchster politischer Ebene vorangetrieben haben. Ihnen möchte ich an dieser Stelle meinen Dank ebenso ausdrücken, wie einem Innenminster, der an vielen Stellen wohl mehr Verständnis für unser Anliegen aufgebracht hat, als der ihm nachgeordnete Apparat. Und es war schließlich Robert Steinhäuser, dessen Tat nicht nur unvorstellbares Leid über viele Menschen gebracht und die Kriminal- und Sozialgeschichte unseres Landes um ein weiteres, dunkeles Kapitel fortgeschrieben hat; seine Tat hat auch maßgeblich die Waffenrechtsnovelle beeinflußt.

Maßgebliche  Sachbearbeiter im Bundesministerium des Innern - die schon unter der vorangegangenen Regierungskoalition an derselben Stelle wirkten - haben wiederholt versucht, durch entsprechende Ausgestaltung der Entwürfe von Gesetz und Verordnung dem legalen privaten Waffenbesitz und damit der alten Tradition des Schießsports in unserem Lande den Garaus  zu machen. Die dazu gelieferten Begründungen, die darauf hinaus liefen, Schußwaffen dienten "naturgemäß" der Durchsetzung der Gesetze und dazu "vom Staat gegen den Bürger zur Durchetzung der Gesetze eingesetzt zu werden", haben in schockierender Klarheit deutlich gemacht, daß die Novellierungsbestrebungen auch von Ideologischen Motiven durchsetzt waren. Ist unser Gemeinwesen wirklich darauf gegründet, daß die Gesetze mit Waffengewalt "gegen die Bürger" durchgesetzt werden ? Wohl kaum.

Es war eine für mich zugleich heilsame und ernüchternde Erkenntnis, daß  obrigkeitsstaatliche Vorstellungen obszönster Natur nach wie vor die Vorstellungswelt einiger Menschen bestimmen. Sorgen wir alle dafür, daß diese Menschen nicht über uns bestimmen.

Nachfolgend stehen die Texte zum Download bereit, die vom Bundesministerium des Inneren veröffentlicht worden sind. Für den historisch Interessierten gibt es sowohl das alte Waffenrecht, als auch verschiedene Entwürfe einer Neuregelung. Von besonderem historischen Interesse ist der sogenannte "Kabinetts-Entwurf", der immerhin die Zustimmung des Bundeskabinetts erhalten konnte, bevor er durch massive Proteste der betroffenen Personenkreise "abgefangen" werden konnte, enthält er doch die denkwürdigen Ausführungen des damaligen Referenten Brenneke mit dem Wortlaut: "Waffen sind demnach Gegenstände, die
ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger
eingesetzt zu werden,..."
. Wer das nicht glaubt: Bitte Seite 109 des "Kabinetts-Entwurfs" aufschlagen.

Reinhard Becker, Rechtsanwalt
Becker & Becker Rechtsanwälte
Uferstraße 8, 99817 Eisenach

 

Nadel Das neue Waffengesetz v. 26.04.02, in Kraft seit 01.04.2003 (PDF-Datei 180 KB)
Nadel Die allgemeine Verordnung zum Waffengesetz vom 11.07.2003 (PDF-Datei 233 KB)
Nadel Zusammenfassung der Neuregelungen durch das Bundesministerium (PDF-Datei 58 KB)
Nadel Vorläufige Vollzugshinweise des Innenministeriums Bund an die Länder (PDF-Datei  23 KB)
Nadel Waffenrecht - Allerlei Texte und Informationen rund um das Thema, Schwerpunkt Gesetzgebungsverfahren
Nadel Der "Kabinetts-Entwurf" zur Neuregelung des Waffengesetzes (PDF, 822 KB)
Nadel Die Entwürfe von 2000 und 2001
Nadel Das alte  Waffengesetz von 1974, außer Kraft seit dem 01.04.2003
Nadel Zahlen und Fakten zum privaten Waffenbesitz in Deutschland - Eine Abhandlung über die Bedeutung des privaten Waffenbesitzes für die sogenannte und vielbeschworene "Innere Sicherheit" der Bundesrepublik Deutschland