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Das
Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Waffenrechts in Deutschland
ist weitgehend abgeschlossen. Am 26.04.2002, jenem denkwürdigen und
schrecklichen Tag, verabschiedete der Deutsche Bundestag die Neuregelung
des Gesetzes. Am 11.07.2003 passierte dann die "Allgemeine
Verordnung zum Waffengesetz" die parlamentarischen Hürden.
Gleichwohl besteht zur Zeit in
Deutschland hinsichtlich des Vollzugs des neuen Waffenrechts sowohl
bei den Sportschützen, als auch in den Amtsstuben Verunsicherung.
"Anerkannte Schießsportverbände", die das Placet
des Bundesverwaltungsamts genießen, ein schießsportliches Bedürfnis
für Erwerb und Besitz von Schußwaffen bescheinigen zu können,
existieren zur Zeit noch nicht. Die Verbände haben Anträge zur
Erreichung des Status "Anerkannter Schießsportverband"
gestellt; die Verfahren dauern aber, nach allem, was zu vernehmen ist,
noch an.
Manche Ordnungsämter, das von
Erfurt zumal, fühlen sich bemüßigt, unbescholtene Bürger, die
legal Schußwaffen besitzen, durch allerlei
"Bedürfnisprüfungen" zu drangsalieren oder ihnen
"aufzugeben", in einen Schützenverein einzutreten, wenn sie
nicht Mitglied eines solchen sind. Andere wiederum sehen sich
keineswegs veranlaßt, in hektischen Aktionismus zu verfallen. Es wird
allerdings wohl dennoch einige Mühen und diverse Entscheidungen der
Verwaltungsgerichtsbarkeit brauchen, bevor wieder die Routine, die
Handhabungs- und Rechtssicherheit vorherrschen, die früher einmal
waren.
Die derzeitige Koalition, die sich
das Wort "Reform" genau so auf die Fahnen geschrieben hatte,
wie jede Regierungskoalition- oder Partei vor ihr, hat damit ein
ehrgeiziges und aufwendiges Projekt zuende gebracht, dessen Wirkung -
wie die Wirkung so vieler Reformen zuvor - zweifelhaft ist. Die
einzige Wirkung, die man ihr jetzt schon bescheinigen kann sind
Verdruß, erhöhter Verwaltungsaufwand und Kosten. Ich wage an dieser
Stelle die Behauptung, daß die Neuregelung kein Stück Sicherheit
schaffen und kein Menschenleben retten wird. Wer glaubt, dies sei
durch waffenrechtliche Regelungen zu erreichen, der schaue nach
England. Wer dann immer noch glaubt, der läuft einer Schimäre
hinterher.
Nach allem, was im Verlauf des
Gesetzgebungsverfahrens geschehen ist, muß man konstatieren, daß
das, was unser aller Dasein für die kommenden Jahre bestimmen wird,
letztlich nicht den "Willen des Volkes", nicht den Willen
des Bundestages und noch nicht einmal den Willen der zuständigen
parlamentarischen Ausschüsse wiederspigelt. Vielmehr ist das
Waffenrecht eine Materie, deren Inhalt und Form in ausgeprägtem Maße
dem Wirken einiger weniger Personen zugeschrieben werden kann. Dies
sind diejenigen, die für die Sportschützen, Jäger und Sammler in
eine Vielzahl von Diskussionen und Verhandlungen auf verschiedensten
politischen Ebenen gegangen sind. Es sind wohl vor allem diejenigen,
die Verhandlungen auf höchster politischer Ebene vorangetrieben
haben. Ihnen möchte ich an dieser Stelle meinen Dank ebenso
ausdrücken, wie einem Innenminster, der an vielen Stellen wohl mehr
Verständnis für unser Anliegen aufgebracht hat, als der ihm
nachgeordnete Apparat. Und es war schließlich Robert Steinhäuser,
dessen Tat nicht nur unvorstellbares Leid über viele Menschen
gebracht und die Kriminal- und Sozialgeschichte unseres Landes um ein
weiteres, dunkeles Kapitel fortgeschrieben hat; seine Tat hat auch
maßgeblich die Waffenrechtsnovelle beeinflußt.
Maßgebliche Sachbearbeiter im
Bundesministerium des Innern - die schon unter der vorangegangenen
Regierungskoalition an derselben Stelle wirkten - haben wiederholt
versucht, durch entsprechende Ausgestaltung der Entwürfe von Gesetz
und Verordnung dem legalen privaten Waffenbesitz und damit der alten
Tradition des Schießsports in unserem Lande den Garaus zu
machen. Die dazu gelieferten Begründungen, die darauf hinaus liefen,
Schußwaffen dienten "naturgemäß" der Durchsetzung
der Gesetze und dazu "vom Staat gegen den Bürger zur
Durchetzung der Gesetze eingesetzt zu werden", haben in
schockierender Klarheit deutlich gemacht, daß die
Novellierungsbestrebungen auch von Ideologischen Motiven durchsetzt
waren. Ist unser Gemeinwesen wirklich darauf gegründet, daß die
Gesetze mit Waffengewalt "gegen die Bürger" durchgesetzt
werden ? Wohl kaum.
Es war eine für mich zugleich
heilsame und ernüchternde Erkenntnis, daß obrigkeitsstaatliche
Vorstellungen obszönster Natur nach wie vor die Vorstellungswelt
einiger Menschen bestimmen. Sorgen wir alle dafür, daß diese
Menschen nicht über uns bestimmen. |