sv_logo.gif (7237 Byte)
ZURÜCK

(c) 1997-1999
Becker & Becker
Rechtsanwälte
Uferstraße 8
99817 Eisenach
03691-216418

Die Bayrische Staats-
regierung
über ihre Vorstellungen zu Änderungen im Waffenrecht
Schreiben vom 24.11.1999
Wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung des Empfängers


Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauss-Ring 1
80539 Muenchen

Anlage 1:

Nr. A I 2b-E 99-5017-1 München, 24.11.99
(Im Antwortschreiben bitte angeben)
Per E-mail
Herrn
Lars Friedrichs

Novellierung des Waffenrechts

Zu Ihrem E-mail vom 6.11.1999

Sehr geehrter Herr Friedrichs,

Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber dankt Ihnen für Ihr auf elektronischem Weg übermitteltes Schreiben, in dem Sie die anstehende Novellierung des Waffenrechts und die geplante bayerische Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts ansprechen.

Derzeit arbeitet das Bundesinnenministerium am Referentenentwurf zur Novellierung des Waffenrechts. Dieser Entwurf wird nach seiner Ausarbeitung den Ländern zur Stellungnahme zugeleitet werden. Beim derzeitigen Verfahrensstand läßt sich noch nicht sagen, welche Änderungen oder - wie von Ihnen befürchtet - Verschärfungen der Novellierungsentwurf enthalten wird.

Als Konsequenz aus dem Amoklauf in Bad Reichenhall hat die Bayerische Staatsregierung in der Kabinettssitzung vom 9.11.1999 beschlossen, eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts vorzulegen. Die bayerische Initiative soll als Eckpunkte u.a. die Präzisierung der Vorschriften über das Aufbewahren von Waffen, die Einführung eines "Kleinen Waffenscheins für Schreck-, Reizstoff- und Signalwaffen", ein Verbot von Fall-, Spring- und Butterflymessern sowie eine effizientere Ausgestaltung der Kontrolle der Zuverlässigkeit von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis enthalten. Eine Einschränkung des legalen Waffenbesitzes nach dem derzeit geltenden Waffengesetz ist damit jedoch nicht verbunden. Nähe-
/
res können Sie dem beiliegenden Bericht aus der Kabinettssitzung vom 9.11.1999 entnehmen.

Damit Ihre Argumente auch im zuständigen Fachressort bekannt werden, hat die Bayerische Staatskanzlei Ihr Schreiben zusätzlich dorthin weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
-------------------------
Anlage 2 (Kabinettsitzung):

1.Kabinett zieht Konsequenzen aus dem Amoklauf in Bad Reichenhall / Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Waffenrechts und für verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung beschlossen

Bayern wird sich im Bundesrat für ein schärferes Waffenrecht und einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung einsetzen. Als Reaktion auf die tragischen Ereignisse in Bad Reichenhall, wo ein 16-jähriger Amokschütze vier Menschen und sich selbst tötete sowie drei weitere schwer verletzte, beauftragte das Kabinett Innenminister Dr. Günther Beckstein, noch in diesem Jahr eine entsprechende Bundesratsinitiative vorzulegen. "Wir werden unsere bisherigen Bemühungen um eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Waffenrecht und um einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltverherrlichung in den Medien und vor sogenannten "Killer-Spielen" wieder aufgreifen und erneut im Bundesrat zur Abstimmung stellen", erklärte Beckstein. Sozialministerin Barbara Stamm unterstrich, die Ereignisse in Bad Reichenhall zeigten, daß Kinder und Jugendliche noch besser vor negativen und gefährdenden Einflüssen durch Film, Fernsehen, Videos und sonstige Medien geschützt werden müßten. Auch wenn sich so furchtbare Einzelfälle wie in Bad Reichenhall wahrscheinlich nie ganz ausschließen ließen, seien Bund und Länder hier gefordert. Es sei davon auszugehen, so Beckstein, daß nach den furchtbaren Vorfällen in Bad Reichenhall bei der Bundesregierung und den anderen Ländern mehr Bereitschaft als bisher bestehe, die berechtigten bayerischen Anliegen zu unterstützen.

Die bayerische Bundesratsinitiative soll nach Angaben Becksteins folgende Eckpunkte aufweisen:

- Verschärfung der Vorschriften über das Aufbewahren von Waffen,

- Einführung eines "Kleinen Waffenscheins für Schreck-, Reizstoff- und Signalwaffen",

- Verbot von Fall-, Spring- und Butterflymessern,

- effizientere Ausgestaltung der Kontrolle der Zuverlässigkeit von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis,

- generelles Verbot der Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme,

- Verbot sogenannter "Killer-Spiele", bei denen in menschenverachtender Weise Tötungshandlungen an Mitspielern realitätsnah simuliert werden,

- verbindliche Altersfreigabe von Computerspielen analog der Regelung bei Film und Video.

Im Waffenrecht fordert Bayern seit Jahren eine Verschärfung bzw. Präzisierung der Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Schußwaffen und Munition. Diese soll nicht allein den Waffenbesitzern überlassen werden. Ziel ist, daß die Sicherheitsbehörden durch Erteilung von Auflagen verbindlich die gesicherte Aufbewahrung von Waffen regeln. Während die Behörden bisher lediglich im Einzelfall Auflagen zur Aufbewahrung machen können, sollen sie künftig konkret vorschreiben, wie die Waffen aufzubewahren sind. Beckstein: "Der Bund muß das Waffenrecht novellieren. Wir brauchen im Gesetz klare rechtliche Standards für die sichere Aufbewahrung von Waffen." Auch der von Bayern bereits 1997 im Rahmen einer Bundesratsentschließung geforderte sogenannte "Kleine Waffenschein" für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen und das Verbot besonders gefährlicher Hieb- und Stoßwaffen müsse endlich umgesetzt werden, forderte Beckstein. Die Bestimmungen über die Kontrolle der Zuverlässigkeit von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis sollen überprüft und effizenter gestaltet werden. Außerdem will die Staatsregierung bereits im Vorgriff auf die von Bayern seit langem geforderte Verschärfung der gesetzlichen Aufbewahrungsvorschriften für Schußwaffen und Munition die Ermessensausübung der Genehmigungsbehörden bei der Anordnung von Maßnahmen stärker konkretisieren.

Daneben will die Staatsregierung eine bayerische Bundesratsinitiative für ein generelles Verbot zur Verbreitung schwer jugendgefährdender Videofilme wieder auf die Tagesordnung setzen. Sie war 1992 im Bundesrat am Widerstand anderer Länder gescheitert. Nicht abfinden will sich Bayern auch mit der Ablehnung einer weiteren bayerischen Gesetzesinitiative aus dem Jahr 1997 im Bundesrat, die sich gegen sogenannte "Killer-Spiele" richtete. Justizminister Dr. Manfred Weiß: "Solche Spielformen mit realitätsnahen Tötungshandlungen widersprechen der Werteordnung unserer Gesellschaft, verharmlosen Gewalt, fördern Gleichgültigkeit gegenüber Tötungshandlungen und bergen die Gefahr, daß Hemmschwellen abgebaut und die Anwendung von Gewalt begünstigt wird. Bayern schlägt vor, die Veranstaltung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Teilnahme an derartigen menschenverachtenden Spielen mit Bußgeld zu bedrohen."

Außerdem wird sich die Staatsregierung dafür einsetzen, daß die verschärften Bestimmungen gegen Gewalt im Fernsehen, die zum 1. April 2000 in Kraft treten, von allen Medienanstalten und Strafverfolgungsbehörden konsequent durchgesetzt werden. Zum Kinder- und Jugendschutz enthält der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der derzeit von den Länderparlamenten ratifiziert wird, eine Reihe von Verbesserungen, die weitgehend auf bayerische Vorschläge zurückgehen. So wird die Ausstrahlung indizierter Filme im Fernsehen künftig grundsätzlich unzulässig. Sendungen, die die Menschenwürde verletzen, werden generell untersagt. Auf bayerische Initiative hin wird der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen den Rundfunkstaatsvertrag von bisher 500.000 Mark auf eine Million Mark verdoppelt. "Verstöße gegen den Jugendschutz dürfen sich auch wirtschaftlich nicht lohnen," betonte Staatskanzleichef Erwin Huber. Strafbar ist künftig die Ausstrahlung von schwer jugendgefährdenden Sendungen. Diese neue Strafbestimmung geht ebenfalls auf bayerische Initiative zurück. Auch im Bereich des Internet wurde nach Angaben von Sozialministerin Stamm einiges erreicht: Mit dem "Jugendschutz-Net" wurde von den Ländern eine zentrale Stelle eingerichtet, die seit zwei Jahren zielgerichtet nach jugendgefährdenden Inhalten im Internet sucht und diese nach Möglichkeit beseitigen läßt.

Ferner kündigte Stamm an, sich auf Bundesebene weiter für eine gesetzlich verbindliche Alterskennzeichnung von Computerspielen analog der Regelung bei Film- und Videofreigaben einzusetzen. Im Bereich inhumaner Computer- und Videospiele habe die Staatsregierung bereits die Vereinbarung zur freiwilligen Selbstkontrolle mit den Unternehmen der Unterhaltungssoftware gekündigt. "Die Unternehmen müssen mit ihren Versprechen zu Selbstbeschränkung und freiwilliger Selbstkontrolle endlich Ernst machen. Der Jugendschutz darf nicht länger ein Schattendasein führen. Verhandlungen für eine neue Vereinbarung werden mit härteren Bandagen geführt werden müssen," erklärte die Ministerin.

Die Staatsregierung sprach den Opfern des Amoklaufes und deren Angehörigen ihr Mitgefühl aus. Innenminister Beckstein dankte allen Einsatzkräften und sprach insbesondere Feuerwehr, Rettungsdiensten und Polizei, die ihr Leben aufs Spiel setzten, um Verletzte und Opfer zu bergen, seine Anerkennung aus.


Anmerkungen
Eventuelle Hervorhebungen im Text,wie Unterstreichungen und Fettsatz sowie Färbung sind vom Webmaster vorgenommen worden. Sie dienen einer Verbesserung der Übersicht.

 

Schreiben an die Bayerische Staatsregierung vom 02.01.2000

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

angesichts der Zahlenverhältnisse, also der Frage, ich welchem Ausmaß der legale Waffenbesitz in Deutschland zu Beeinträchtigung der inneren Sicherheit führt, muß Ihre Initiative, die betonte Diskussion und die Wichtigkeit, die Sie diesem Thema beizumessen scheinen, als gesetzgeberischer und politischer Aktionismus angesehen werden.

Die Risiken der inneren Sicherheit liegen an anderer Stelle und Sie werden Ihnen mit den gesetzgeberischen Zielvorgaben, die Sie haben verlauten lassen, nicht näher kommen.

Ich stelle Ihnen anheim, meinen in diesem Zusammenhang mit anderen Stellen geführten Schriftwechsel

unter

http://www.wartburgstadt.de/schuetzenverein/Waffenrecht/Brief_an_Report.htm

und

http://www.wartburgstadt.de/schuetzenverein/Waffenrecht/Brief_an_Spiegel.htm


einzusehen, falls Sie sich über die Situation nicht im Klaren sein sollten, was ich nicht recht glauben mag.

Bitte prüfen Sie doch Ihr Vorhaben einmal kritisch. Sind Sie sicher, daß nicht sachfremde Erwägungen, möglicherweise auch einfach nur Ressentiments gegen den legalen Waffenbesitz bei Ihnen Raum gewinnen, ohne daß Sie sich dies offen eingestehen ?

Sind Sie sich darüber im klaren, daß die Frage nach dem Sinn und Unsinn gesetzgeberischer Überlegungen in der Bevölkerung recht kritisch gewürdigt wird. An dieser Stelle sollte das hier festzustellende Echo Ihnen ebenso zu denken geben, wie die Tatsache, daß auch die buchstäblich Millionen legaler Waffenbesitzer Wähler sind.


Mit freundlichen Grüßen


R. Becker
Rechtsanwalt